Im Seehandelsrecht ist der Verfrachter/ Carrier jenes Unternehmen, welches eine Ware zur Überführung zum Zielhafen übernommen hat.
[[[["field3","equal_to","0"]],[["show_fields","field2,field1"]],"and"],[[["field3","equal_to","1"]],[["show_fields","field2,field1"]],"and"]]
1
Step 1